Bund und Länder haben 2005 den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) geschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems durch eine bessere Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale zu stärken.

Auf Grundlage von fünf forschungspolitischen Zielen haben Bund und Länder mit den Wissenschaftsorganisationen (Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und DFG) Zielvereinbarungen für die jeweilige organisationsspezifische Umsetzung vereinbart.

Die vierte Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation sieht eine jährliche Steigerung der Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen in den Jahren 2021 bis 2030 um drei Prozent vor. Der Pakt für Forschung und Innovation IV sorgt damit für ein stabiles Wachstum und eine positive Entwicklung der Wissenschaftsorganisationen.

Die Wissenschaftsorganisationen verpflichten sich, ein wissenschaftsadäquates Controlling durchzuführen und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz jährlich nach von Bund und Ländern definierten Parametern den Fortschritt transparent zu machen.

Im Jahr 2025 wurden weiterentwickelte Zielvereinbarungen für die zweite Jahreshälfte (2026-2030) geschlossen.