Im Wissenschafts- und Forschungssektor spielt die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften eine entscheidende Rolle, insbesondere bei Kooperationen mit internationalen Partnern außerhalb der EU. Sowohl europäische als auch deutsche Exportkontrollrechtsvorschriften zielen darauf ab, die Nichtverbreitung von Technologien zu gewährleisten, die potenziell für militärische Zwecke genutzt werden könnten. Der Fokus liegt dabei auf der Kontrolle von sogenannten Dual-Use-Gütern, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können.
Es ist unerlässlich, dass Forschungseinrichtungen sowie einzelne Wissenschaftler mit den Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes, der EU-Dual-Use-Verordnung sowie dem Außenwirtschaftsgesetz und der dazugehörigen Außenwirtschaftsverordnung vertraut sind. Diese Regelwerke adressieren die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr bestimmter Güter, Technologien und Software. In internationalen Kontexten, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern, können zusätzliche Embargoverordnungen und Sanktionslisten relevant werden. Deshalb ist es entscheidend, dass Einrichtungen und ihre Mitarbeitenden über die spezifischen Exportkontrollregeln und -listen informiert sind und diese in ihre alltäglichen Arbeitsprozesse integrieren.
Besonders beim Umgang mit Gastwissenschaftlern oder neuen Fachkräften aus Drittstaaten muss darauf geachtet werden, dass bei deren Tätigkeit keine verbotenen oder genehmigungspflichtigen Technologien oder Kenntnisse vermittelt werden. Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften können zu erheblichen straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen führen, die sowohl die Institutsleitung als auch einzelne Mitarbeitende betreffen können. Daher ist es ratsam, regelmäßig das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie andere zuständige Stellen zu Rate zu ziehen, um im Zweifelsfall eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Nicht nur die EU und Deutschland stellen spezifische Regelungen auf, auch die Kenntnis der Exportvorschriften des Partnerlandes ist von Bedeutung. Beispielweise können unbewusste Verstöße gegen dortige gesetzliche Regelungen zu ernsthaften Konsequenzen, wie persönlicher Haftung oder erheblichem institutionellen Reputationsschaden führen. Forscherinnen und Forscher sollten daher nicht nur in internationalem Recht versiert sein, sondern sich auch regelmäßig zu landesspezifischen Gesetzen informieren und Fachwissen einholen.
Die verschiedenen Aspekte der Exportkontrolle sind essenziell für einen verantwortungsvollen und rechtssicheren Umgang mit internationalen Forschungskooperationen. Wissenschaftliche Freiheit und internationaler Austausch müssen unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen verantwortungsbewusst gestaltet werden, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Integrität der beteiligten Institute zu wahren. Die Zusammenarbeit und der Austausch von Wissen und Technologien dürfen keinesfalls die Sicherheitsinteressen gefährden, weshalb derartige rechtliche Vorkehrungen getroffen werden müssen.