Im Rahmen der Initiative “Stärkung von CRIS” werden die Leibniz-Einrichtungen bei der Einführung oder Optimierung von CRIS und generell beim Umgang mit Forschungsinformationen professionell beraten.
Hierzu wurde mit externen Unternehmen (AT-CRIS GmbH und effective WEBWORK GmbH) eine Rahmenvereinbarung geschlossen, aus der während der Laufzeit bezugsberechtigte Leibniz-Einrichtungen jeweils nach ihrem eigenen Bedarf individuelle Beratungsprojekte zur konzeptionellen, technischen oder organisatorischen Vorbereitung der Organisation auf ein CRIS bzw. zur Planung, Anschaffung / Beschaffung und Einführung eines CRIS beauftragen können. Auch Beratungsprojekte zur organisatorischen Weiterentwicklung oder zu Möglichkeiten der Verbesserung bereits implementierter CRIS sind möglich. Jeder Auftrag aus der Rahmenvereinbarung wird separat durch die jeweils zu beratende Leibniz-Einrichtung ausgelöst und wird nach Inhalt und Umfang von ihr bestimmt.
:kosten: 50 % der entstehenden Kosten werden von der Geschäftsstelle im Nachhinein erstattet (bis zu einem Anteil von maximal 5.000 €).
Um den quantitativen und inhaltlichen Beratungsbedarf der Leibniz-Einrichtungen abschätzen zu können, wurden im Juli 2023 und im Mai 2024 zwei Leibniz-weite Umfrage durchgeführt. Die erste Umfrage diente der Feststellung, wie hoch der Bedarf für externe Beratungsleistungen in der Leibniz-Gemeinschaft ungefähr sein könnte. Die zweite Umfrage im Mai 2024 diente der Spezifizierung und war ein formeller Bestandteil des Vergabevorgangs. Die Ergebnisse dieser Umfrage bilden eine Grundlage für die Inhalte der Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung wurde mit einer Laufzeit von maximal 48 **Monaten (2 Jahre plus optionale Verlängerung um weitere 2 Jahre) vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und mit einer Wertgrenze von 400.000 EUR geschlossen. Die Wertgrenze richtet sich nach den Aussagen aus der Bedarfsabfrage bei den Leibniz-Einrichtungen. Sobald einer dieser beiden Grenzwerte erreicht ist, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Leibniz-Einrichtungen, die in der Rahmenvereinbarung aufgeführt sind, sind bezugsberechtigt. Wenn Ihre Einrichtung bezugsberechtigt ist und Sie Beratungsleistungen abrufen möchten, beachten Sie bitte folgende Dokumente und Vorlagen:
Verfahrensordnung
Verfahrensordnung zur Ausreichung von Zuschüssen.pdf
Bestellformular
Vorlage zur Bestellung von CRIS-Beratungsleistungen.docx
Vorlage für die Berichterstattung
Vorlage Berichterstattung CRIS-Beratungsleistungen.docx
Formular zur Kostenerstattung
Vorlage Kostenerstattungsformular CRIS-Beratungsleistungen.docx
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Sie können die Rahmenvereinbarung und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen aus der Cloud hier herunterladen:
**https://leibniz.cloud/s/YrMz3TCKbYytxZr**
Der Ordner ist passwortgeschützt. Das Passwort können Sie, soweit noch nicht bekannt, unter **[email protected]** erfragen.
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Zum Thema der Rahmenvereinbarung und der Beratungsleistungen wurden aktuell drei Workshops durchgeführt. Die Dokumentation der Workshops finden Sie im Folgenden; die aktuellsten Informationen stehen ganz oben.