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Informationen zu Ausschreibungen in den wettbewerblichen Verfahren der Leibniz-Gemeinschaft im Dezember 2026
Die Förderprogramme der Leibniz-Gemeinschaft sind eingebunden in den laufenden Strategie- und Profilbildungsprozess der Leibniz-Gemeinschaft. Sie sollen die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Leibniz-Gemeinschaft im nationalen und internationalen Kontext stärken. Neben anderen Schärfungen wird mit den zukünftigen Ausschreibungen in allen Förderprogrammen die strategische Bedeutung der Antragsvorhaben für die aktuell diskutierten Schwerpunktbereiche und damit ihre Passfähigkeit zur Gesamtstrategie der Gemeinschaft zu einem grundlegenden Kriterium im Auswahlprozess.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung im Dezember 2026 werden die Ergebnisse des laufenden Strategie- und Profilbildungsprozesses der Leibniz-Gemeinschaft präsentiert und veröffentlicht. Um diese Beratungen zu berücksichtigen, werden die meisten Ausschreibungen der wettbewerblichen Verfahren (bis auf jene zum Professorinnenpro-gramm 2028-1 im Juli 2026) erst im Dezember 2026 veröffentlicht. Daraus ergeben sich in diesem Jahr ausnahmsweise in einigen Programmen verkürzte Fristen zwischen Ausschreibung und Antragseinreichung. Um den Instituten die Planung ihrer Antragsstellungen zu Beginn des Jahres 2027 zu ermöglichen, wird an dieser Stelle über die geplanten Ausschreibungen und Fristen informiert:
Fristen und Antragsrechte
- Ausschreibung: Für die Programme Leibniz-Professorinnenprogramm, Leibniz-Junior Research Groups, Leibniz-Kooperative Exzellenz, Leibniz-Transfer und Leibniz-WissenschaftsCampi ist eine Ausschreibung für Dezember 2026 im Anschluss an die Mitgliederversammlung vorgesehen.
- Fristen:
- Für die Programme Leibniz-Professorinnenprogramm und Leibniz-Kooperative Exzellenz ist die Frist für die Interessenbekundung der 30.3.2027, für den Vollantrag der 30.4.2027.
- Für die Programme Leibniz-Junior Research Groups und Leibniz-Transfer ist die Frist für den Vollantrag der 30.3.2027. Eine vorgezogene Interessenbekundung entfällt in diesen Programmen.
- Für Leibniz-WissenschaftsCampi ist die Frist für die Interessenbekundung der 1.7.2027, für den Vollantrag der 1.8.2027.
- Antragsrecht:
- Leibniz-Professorinnenprogramm: pro Institut ein Antrag
- Leibniz-WissenschaftsCampi: i.d.R. pro Institut ein Antrag¹
- Leibniz-Junior Research Groups, Leibniz-Kooperative Exzellenz, Leibniz-Transfer: über alle drei Programme hinweg pro Institut maximal ein Antrag in Federführung sowie über alle drei Programme hinweg pro Institut eine beantragte Fördersumme von insgesamt maximal 1 Mio. EUR
Geplante Änderungen in den Förderprogrammen
- In allen Förderprogrammen wird die strategische Bedeutung der Antragsvorhaben für die Schwerpunktbereiche und damit ihre Passfähigkeit zur Gesamtstrategie der Gemeinschaft im Auswahlprozess zu einem grundlegenden Kriterium.
Darüber hinaus sind für einige Förderprogramme zusätzliche Änderungen geplant:
- In den Programmen Leibniz-Kooperative Exzellenz und Leibniz-Transfer können bei einer Bündelung von Antragsbudgets Fördersummen von bis zu 3 Mio. EUR beantragt werden.
- Das Leibniz-Professorinnenprogramm richtet sich an Forscherinnen in frühen Karrierephasen. Wissenschaftlerinnen im Inland, die bereits eine unbefristete W2- oder W3-Stelle innehaben, sind nicht antragsberechtigt, Wissenschaftlerinnen aus dem Ausland dürfen noch nicht als „full professor“ tätig sein. Darüber hinaus darf im Verfahren zur gemeinsamen Berufung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Ruf erfolgt sein.
¹Sofern ein Institut mehrere Standorte hat, können bis zu zwei Anträge pro Institut gestellt werden.