<aside>
💡
Die Gestaltung eines Kooperationsvertrages mit internationalen Forschungspartnern erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung mehrerer Aspekte, um die Integrität und Sicherheit der eigenen Forschung zu gewährleisten.
</aside>
Vertragsinhalte und rechtliche Rahmenbedingungen
Nachfolgend sind einige detaillierte Inhalte und rechtliche Rahmenbedingungen aufgeführt, die in einen solchen Vertrag aufgenommen werden sollten:
1. Daten- und Informationssicherheit
1.1 Verschlüsselung und Datensicherung:
- Datenverschlüsselung: Sensible Daten sollten sowohl während der Übertragung als auch im Ruhezustand verschlüsselt werden. Es ist wichtig, sichere Verschlüsselungsprotokolle wie AES (Advanced Encryption Standard) und TLS (Transport Layer Security) zu verwenden.
- Datensicherung: Regelmäßige Backups aller relevanten Daten sollten durchgeführt und sicher aufbewahrt werden, um Datenverlust vorzubeugen.
1.2 Zugangskontrollen und Authentifizierung:
- Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA): Einführung von MFA für den Zugang auf sensible Systemen und Daten.
- Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC): Implementierung von RBAC, um sicherzustellen, dass Benutzer nur auf die Daten und Systeme zugreifen können, die sie für ihre Arbeit benötigen.
1.3 Datenschutz und Compliance:
- Einhaltung von Datenschutzgesetzen: Der Vertrag sollte klarstellen, dass alle Partner die geltenden Datenschutzgesetze wie die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) einhalten müssen.
- Datenschutzrichtlinien: Festlegung von Datenschutzrichtlinien, die die Verarbeitung, Speicherung und den Austausch personenbezogener Daten regeln.
2. Intellectual Property (IP) Rechte
2.1 Eigentumsrechte an Forschungsergebnissen:
- Klare Zuweisung von IP-Rechten: Der Vertrag sollte festlegen, wem die Rechte an den Forschungsergebnissen zustehen. Dies kann beispielsweise durch die Definition von Miteigentum oder durch die Zuweisung von IP-Rechten an eine bestimmte Partei erfolgen.
- Lizenzvereinbarungen: Festlegung von Lizenzbedingungen, unter denen die Forschungsergebnisse genutzt werden dürfen.
2.2 Schutz des geistigen Eigentums:
- Patentanmeldungen: Regelungen zur Anmeldung von Patenten und zur Verteilung der damit verbundenen Kosten und Erlöse.
- Geheimhaltung: Vereinbarungen zur Geheimhaltung von vertraulichen Informationen (s. Punkt 4) und Know-how, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden.