Wahlordnung für die Wahl des Sprecherinnen- und Sprecherkreises des Arbeitskreises Bibliotheken und Informationseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft

Beschlossen durch den Sprecherinnen- und Sprecherkreis des Arbeitskreises Bibliotheken und Informationseinrichtungen am 04.10.2018 gemäß §2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Arbeitskreises.

Präambel

Diese Wahlordnung dient der Durchführung der Wahl nach einheitlichen Grundsätzen. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass alle Sektionen durch gewählte Personen im Sprecherinnen- und Sprecherkreis vertreten sind.

§ 1 Wahlvorstand

  1. Der Sprecherinnen- und Sprecherkreis (SK) des Arbeitskreises (AK) betraut zwei Personen mit der Durchführung der Wahl. Diese bilden den Wahlvorstand. Sie sollten nicht Mitglied im Sprecherkreis sein und auch nicht kandidieren.
  2. Der Wahlvorstand sollte spätestens drei Monate vor der Jahrestagung benannt werden.
  3. Seine Aufgaben sind

§ 2 Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten

  1. Spätestens zwei Monate vor der Jahrestagung informiert der Wahlvorstand über die Mailingliste des AK über die anstehende Wahl und bittet um Nominierungen.
  2. Jedes Mitglied des AK kann dem Wahlvorstand Kandidatinnen und Kandidaten für den SK vorschlagen oder sich selbst nominieren.
  3. Der Wahlvorstand stimmt die Bereitschaft zur Kandidatur mit den Nominierten ab.
  4. Einen Monat vor der Jahrestagung wird die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten geschlossen und über die Mailingliste des AK zur Kenntnis gegeben. Institute, die nicht auf der Mailingliste eingetragen sind, werden über im Internet hinterlegte allgemeine E-Mail-Adressen (Bsp. info@…) über die anstehende Wahl und die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten informiert.

§ 3 Wahlberechtigte

  1. Jedes Leibniz-Institut ist wahlberechtigt.
  2. Pro Institut wird ein Stimmzettel ausgegeben.
  3. Die Wahl erfolgt im Rahmen der Jahrestagung des AK. Voraussetzung für die Abgabe der Stimme ist die Teilnahme an der Jahrestagung.

§ 4 Wählbare Personen

  1. Jedes Mitglied des AK ist wählbar. Eine leitende Funktion ist nicht erforderlich.