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Alle nachfolgenden Informationen finden Sie auch in diesem PDF-Dokument:

Leitfaden für Antragstellende.pdf

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Allgemeine Hinweise zur Antragstellung im Rahmen des Leibniz-Wettbewerbs

1. Antragsberechtigung und Antragsvolumina

Die Programmdokumente der vier Förderprogramme des Leibniz-Wettbewerbs sind auf der Webpage des Leibniz-Wettbewerbs einsehbar. Alle Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft können ihr Antragsbudget nutzen, um Anträge gemäß den folgenden Richtlinien einzureichen.

Jedes Institut verfügt im Leibniz-Wettbewerb jedes Jahr über ein Antragsbudget von 1 Mio. EUR. Es kann bis zu zwei Anträge federführend stellen und sich an weiteren Anträgen als Kooperationspartner beteiligen. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 1 Mill. EURⁱ, die minimale Fördersumme pro Antrag beträgt 250 T EUR.  Federführende Institute können in Abstimmung mit den kooperierenden Leibniz-Instituten wählen, ob sie Mittelweiterleitungen an kooperierende Leibniz-Institute über 200 T EUR über das eigene Antragsbudget finanzieren oder ob die Weiterleitungen auf das Antragsbudget der Kooperationspartner angerechnet werden sollen. Die maximale Antragssumme von 1 Mio. EUR pro Antrag bleibt dabei bestehen².

Darüber hinaus kann jedes Institut zusätzlich zweimal im Jahr einen Antrag im Leibniz-Professorinnenprogramm stellen. In diesem Programm können pro Verfahrensjahr in der Regel bis zu fünf Vorhaben gefördert werden. Der SAW kann auf seiner Auswahlsitzung im Mai bis zu drei Vorhaben im Leibniz-Professorinnenprogramm zur Förderung empfehlen.

Zur Finanzierung von Vorhaben im Rahmen des Leibniz-Wettbewerbs stehen jährlich ca. 24 Mio. EUR zur Verfügung.


ⁱ Im Rahmen einer Pilotphase zur Bündelung von Transferaktivitäten mehrerer Institute wird für den Leibniz-Wettbewerb 2027 die maximale Fördersumme pro Antrag im Programm Leibniz-Transfer auf 3 Mio. EUR erhöht. Die Antragssumme muss durch die Antragsbudgets der beteiligten Institute gedeckt sein. Das Antragsbudget pro Institut von 1 Mio. EUR bleibt bestehen.

² Außer im Programm Leibniz-Transfer, vgl. Fußnote 1.

2. Durchführung des Verfahrens

Das Verfahren zur Antragstellung, Begutachtung und Förderentscheidung umfasst folgende Schritte: