Leibniz-inklusiv hat sich in diesem Jahr (2025) in der thematischen Befragung mit dem aktuellen Umsetzungsstand digitaler Barrierefreiheit in der Leibniz-Gemeinschaft beschäftigt. Im Folgenden stellen wir einige Eckpunkte für die Notwendigkeit von digitaler Barrierefreiheit vor und geben einige Hinweise, was hierbei zu beachten ist. Vervollständigt wird diese Informationsseite durch einige weiterführende Links.
“Digitale Barrierefreiheit beschreibt zum einen die Erfahrung von Menschen, IT-Lösungen (Software, Websites etc.) ohne Barrieren auffinden und nutzen zu können. Barrieren sind beispielsweise unzureichende Farbkontraste oder die Unmöglichkeit, eine Website ohne Maus - also mit der Tastatur – navigieren zu können. Zum anderen beschreibt digitale Barrierefreiheit die technische Beschaffenheit von IT-Lösungen, d. h. die spezifischen technischen Eigenschaften, welche eine barrierefreie Nutzungserfahrung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Solche technischen Eigenschaften stellen beispielsweise ausreichende Farbkontraste oder die Bedienbarkeit mit der Tastatur sicher.” (Letzter Aufruf 09.12.2025: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/PB/DE/was-ist-digitale-barrierefreiheit.html) Um Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen, die nicht nur an Forschungsergebnissen, -produkten und Dienstleistungen, die in den Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft erbracht werden, partizipieren zu lassen, sondern um diesen Menschen auch vollständig als Beschäftigte in der Leibniz-Gemeinschaft teilhaben zu lassen, müssen digitale Angebote entsprechend barrierefrei zugänglich sein. Dabei sind die oben genannten einzelnen Punkte Farbkontrast und Tastaturbedienung nur zwei Beispiele für sehr unterschiedliche digitale Barrieren bei den unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Insgesamt wird aus Sicht von Leibniz-inklusiv mit der Umsetzung (digitaler) Barrierefreiheit in internationale Wettbewerbsfähigkeit und damit in die Zukunft der Leibniz-Einrichtungen und der Leibniz-Gemeinschaft investiert. Und natürlich gibt es auch gesetzliche Verpflichtungen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit:
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