Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Einreichen von Jahresnachweisen und abschließenden Verwendungsnachweisen über das e-System der Leibniz-Wettbewerbsverfahren. Diese Informationen sind relevant für Sie, wenn Sie ein laufendes Vorhaben in einem Förderprogramm des Leibniz-Wettbewerbs, einen laufenden Leibniz-WissenschaftsCampus oder einen laufenden Leibniz-Forschungsverbund administrieren.
Sie erreichen das e-System über diesen Link:
:e-system: e-System der Leibniz-Wettbewerbsverfahren
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Bevor Sie in einem neuen Jahr erneut Mittelabrufe in Vorhaben der Leibniz-Wettbewerbsverfahren durchführen können, müssen Sie zunächst den Jahresnachweis für das abgeschlossene Kalenderjahr einreichen.
Im Jahresnachweis werden die im abgeschlossenen Jahr tatsächlich erfolgten Ausgaben bestätigt. Außerdem werden in den Förderprogrammen „Leibniz-Kooperative Exzellenz“, „Leibniz-Transfer“, „Leibniz-WissenschaftsCampi“ und „Leibniz-Forschungsverbünde” die an Kooperationspartner weitergeleiteten Mittel aufgeführt, sofern es im Abrechnungszeitraum Mittelweiterleitungen gab.
Die meisten Daten im Jahresnachweis werden automatisch aus dem Verwendungsplan, der die tatsächlichen und geplanten Ausgaben darstellt, übernommen. Daher muss für die Erstellung des Jahresnachweises zunächst der Verwendungsplan auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Der erste Schritt im Rahmen der Erstellung des Jahresnachweises ist die Aktualisierung des Verwendungsplans. Bitte tragen Sie in den Verwendungsplan die tatsächlichen Kosten des abgelaufenen Jahres ein, aktualisieren Sie die Planung für die Folgejahre und laden Sie das Dokument zur Mitteilung der Aktualisierung des Verwendungsplans hoch. Bitte beachten Sie in den Programmen Leibniz-Junior Research Groups, Leibniz-Professorinnenprogramm, Leibniz-WissenschaftsCampi und Leibniz-Forschungsverbünde, dass gemeinsam mit dem Verwendungsplan auch immer der Kofinanzierungsplan zu aktualisieren ist. Der Kofinanzierungsplan wird im Reiter „Finanzplanung“ als zusätzliche Tabelle dargestellt, zwischen den Tabellen „Investitionsmittel“ und „Gesamtdarstellung“
Bezüglich des Vorgehens bestehen keine wesentlichen Unterschiede zu gewöhnlichen Anpassungen des Verwendungsplans, die vor jedem Mittelabruf erforderlich sind. Beachten Sie daher bitte die Informationen in der entsprechenden Handreichung:
Handreichung Aktualisierung des Verwendungsplans
Die Punkte, die im Rahmen der Erstellung von Jahresnachweisen besonders zu beachten sind, sind in der Handreichung explizit aufgeführt.