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Das Programmdokument für Leibniz-WissenschaftsCampi ist auf der Webpage des Leibniz-Wettbewerbs einsehbar. Alle Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft sind antragsberechtigt.
Leibniz-WissenschaftsCampi können aktuell über zwei Förderphasen von je vier Jahren mit einem Volumen von jährlich bis zu 300 T EUR gefördert werden.
Voraussetzung für die Förderung sind die verbindlichen Zusagen des Instituts und der kooperierenden Hochschule und/oder des Sitzlandes, eine in ihrer Höhe vergleichbare Ko-Finanzierung zu leisten, sodass ein Leibniz-WissenschaftsCampus in der Regel über mindestens 900 T EUR p.a. verfügen kann. Damit soll eine hinreichende Gesamtfinanzierung gewährleistet werden. Die Ko-Finanzierung kann auch in Form von Sach- oder Personalbeiträgen (Bereitstellung von Infrastruktur und Personal) erfolgen.
Das Verfahren zur Antragstellung, Begutachtung und Förderentscheidung umfasst folgende Schritte:
Im Rahmen der Interessenbekundung benennen die Institute bis zu sechs potenzielle Gutachterinnen und Gutachter. Es dürfen nur Personen benannt werden, die das Vorhaben ohne die Besorgnis von Befangenheit begutachten können. Die Kriterien möglicher Befangenheit sind in einem gesonderten Dokument hinterlegt. Die von den Instituten benannten Personen sollen nicht über diese Benennung informiert werden. Absprachen zwischen den Leibniz-Einrichtungen und möglichen Gutachterinnen und Gutachtern sind nicht zulässig.
Um Begutachtungsverfahren mit internationaler Beteiligung zu ermöglichen, sollen Anträge sowie alle begleitenden Dokumente in englischer Sprache abgefasst und eingereicht werden. Werden einzelne Dokumente in einer anderen Sprache eingereicht, ist ihnen eine Übersetzung in das Englische beizufügen. Über Ausnahmen entscheidet die bzw. der Vorsitzende des SAS.