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Bei Kooperationen mit Nicht-EU-Partnern sind rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten und einzuhalten, darunter insbesondere das europäische und das deutsche Exportkontrollrecht. Im folgenden finden Sie kurze Einführungen in die wichtigsten Handlungsfelder für ein rechtsicheres Agieren.
Darüber hinaus gilt grundsätzlich: Um (auch unbeabsichtigte) Verstöße gegen geltendes Recht im Partnerland zu vermeiden, sollten Forschende über relevante, landesspezifische Gesetze und deren teilweise auch extraterritoriale Wirkung informiert sein und sich Fachexpertise hierzu einholen. Hier können (auch unbewusste) Verstöße persönliche Haftbarkeit und institutionellen Reputationsschaden nach sich ziehen.
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